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Für eine würdevolle Pflege
Die Sicherstellung einer würdevollen Pflege ist
eine erstrangige Aufgabe jeder solidarischen
Gesellschaft. Die 1995 eingeführte Pflegever-
sicherung hat hierzu einen wichtigen Beitrag
geleistet. Dennoch ist eine Fortentwicklung
der Pflegeversicherung erforderlich. Im Mittel-
punkt einer Reform muss dieVerbesserung der
Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen
und ihrer Angehörigen stehen.
Der geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff muss
mit dem Ziel weiterentwickelt werden, den
Pflegebedarf im Einzelfall umfassend festzu-
stellen. Die Leistungen der Pflegeversiche-
rung, die erst ab dem Jahr 2014 dynamisiert
werden, müssen schon jetzt an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepasst werden,
um die steigenden Kosten bei der Pflege und
Betreuung abzufangen.
Die häusliche Pflege stärken
Menschen mit Pflegebedarf wollen zu Hause
und in ihrer gewohnten Umgebung leben. Dazu
ist der Ausbau alternativer Wohn- und Betreu-
ungsformen (wie Mehrgenerationenwohnun-
gen, Wohngemeinschaften, tagesstrukturie-
rende Angebote in Tageseinrichtungen) sowie
wohnortnaher Unterstützungsangebote erfor-
derlich. Eine qualifizierte Pflegeberatung muss
flächendeckend eingeführt werden.
Pflegende Angehörige und nahestehende Per-
sonen sind durch den Ausbau entlastender
Angebote zu unterstützen. Ein regelmäßiger
Anspruch auf eigene medizinische Rehabilita-
tionsmaßnahmen, um Krisensituationen und
eigene Erkrankungen zu vermeiden, ist unver-
zichtbar. Ebenso ein Rechtsanspruch auf eine
bis zu sechs Monaten geltende Pflegezeit bei
Sicherung des bisherigen oder gleichwertigen
Arbeitsplatzes, wie sie der SoVD mit seinem
Entwurf für ein Pflegezeitgesetz gefordert hat.
Gleichstellung undTeilhabe behinderter
Menschen
Für eine Inklusive Gesellschaft
Menschen mit Behinderung haben ein Recht
auf gleichberechtigte und selbstbestimmte
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Mit der
am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft ge-
tretenen UN-Behindertenrechtskonvention hat
sich Deutschland verpflichtet, gesellschaft-
liche Bedingungen zu schaffen, die nieman-
den ausschließen und die die Bedürfnisse von
Menschen mit unterschiedlichen Behinderun-
gen berücksichtigen.
Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonven-
tion fordert ein inklusives Bildungssystem
- behin-derte Kinder sollen im Regelfall ge-
meinsam mit nicht behinderten Kindern an
allgemeinen Schulen unterrichtet werden. Die
Verwirklichung eines inklusiven Bildungswe-
sens bedeutet aus Sicht des SoVD die zentrale
Herausforderung für die Bildungspolitik in den
kommenden Jahren. Mehr als 80 Prozent der
1,2,3,4,5,6,7,8,9 11,12,13,14,15,16
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