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in dem die gesetzliche Rentenversicherung die
erste und wichtigste Säule darstellt. Sie darf
nicht zu Gunsten der betrieblichen Altersvor-
sorge als zweiter Säule und der privaten Alters-
vorsorge als dritter Säule abgebaut werden.
Die solidarische und umlagefinanzierte Ren-
tenversicherung hat sich bewährt. Dieses
System muss unter Beibehaltung der paritä-
tischen und staatlichen Verantwortung weiter-
entwickelt werden. Die Fortentwicklung der
gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Er-
werbstätigenversicherung, die Einführung ei-
ner Mindestsicherung für langjährig Versicher-
te mit geringem Verdienst sowie der weitere
Ausbau der eigenständigen Alterssicherung
von Frauen sind die Schwerpunkte.
Jede weitere Verschlechterung bei den Ren-
tenleistungen würde die verfassungsrechtliche
Legitimität der gesetzlichen Rentenversiche-
rung gefährden. Es darf deshalb keine weite-
ren Kürzungen bei den gesetzlichen Renten
geben. Aufgabe der gesetzlichen Rentenver-
sicherung muss es auch in Zukunft sein, den
wesentlichen Beitrag zur Lebensstandardsi-
cherung im Alter zu leisten.
Dabei sind wir stets offen für neue Wege und
erarbeiten gerechte Lösungsvorschläge für so-
ziale Fragen.
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