Expertentipp Der Bund novelliert das Gebäudeenergiegesetz. Die öffentlichen Debatten suggerieren, dass es sich hier um ein relativ junges Gesetz handelt. Ist das so? Der Eindruck täuscht: Das Gebäudeenergiegesetz ist keineswegs neu, sondern hat eine lange Ahnenreihe: Den Anfang machte 1977 die erste Wärmeschutzverordnung, die bis 1995 mehrfach überarbeitet wurde. 2002 wurden Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung in der Energieeinsparverordnung gebündelt und um den Energieausweis ergänzt. Diese wurde bis 2016 weiterentwickelt, bevor sie 2020 im Gebäudeenergiegesetz aufging. Seither folgten weitere Novellen, zuletzt 2023. Mit dem aktuellen Entwurf liegt nun bereits die zwölfte Fassung dieser Gesetzeslinie vor. In der öffentlichen Wahrnehmung liegt der Schwerpunkt auf Heizung. Werden weitere Themen im GEG bzw. GModG behandelt? Der Fokus in der öffentlichen Debatte liegt zwar stark auf der Heizung, doch das Gesetz greift deutlich weiter. Heiztechnik ist erst seit 2002 Teil dieser Regelungssystematik, hat sich aber inzwischen vom Seiteneinsteiger zum dominierenden Thema entwickelt. Ursprünglich stand vor allem die energetische Qualität der Gebäudehülle im Mittelpunkt. Darüber hinaus regelt das GEG die Effizienz der Gebäudetechnik, die Einbindung erneuerbarer Energien sowie Pflichten wie Energieausweise, Nachrüstvorgaben und die energetische Bilanzierung. Dazu gehören auch verbindliche Grenzwerte für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und einzelnen Bauteilen. Welche Änderungen im Bereich Heizung wären für VerbraucherInnen relevant? Für Verbraucher:innen würden sich vor allem die Regeln zur Wahl und Nutzung von Heizsystemen ändern. Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, soll entfallen. Stattdessen blieben auch Gas- und Ölheizungen zulässig – sofern schrittweise steigende Anteile an Biobrennstoffen beigemischt werden („Bio-Treppe“). Parallel dazu sind Quoten für „grüne“ Gase im Netz geplant, sodass auch bestehende Anlagen indirekt dekarbonisiert werden. Alternativen wie Wärmepumpen, Holzheizungen oder Fernwärme bleiben möglich, ebenso Hybridlösungen. Zudem sollen einige Vorgaben wegfallen: die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung, verpflichtende Beratungsgespräche sowie bestimmte Austausch- und Stilllegungspflichten für alte Heizungen. Heizkessel können nach dem GModG dann ja auch erneuerbare Energien oder sogar Wasserstoff verfeuern. Ist das realistisch? Grundsätzlich ja, technisch ist das möglich – allerdings mit EinDipl.-Ing. (FH) Florian Lörincz Sachverständiger, Energieberater, Hochschuldozent und für die Meisterausbildung im Handwerk tätig Autor für Fachmagazine sowie energiefachlicher Berater für verschiedene Medienanstalten schränkungen. Fossile Heizungen können bereits heute biogene Brennstoffe nutzen, oft sind dafür jedoch Anpassungen der Anlagen nötig. Zwar werden moderne Gasgeräte als „H2-ready“ angeboten, sie vertragen derzeit aber meist nur begrenzte Wasserstoffanteile. Größer sind die Unsicherheiten bei der Verfügbarkeit: Ob ausreichend Biobrennstoffe oder grüner Wasserstoff in den benötigten Mengen bereitgestellt werden können, ist derzeit fraglich. Hinzu kommt, dass Infrastruktur für Erzeugung und Verteilung – insbesondere bei Wasserstoff – noch im Aufbau ist. Damit klafft eine spürbare Lücke zwischen gesetzlichen Annahmen und aktuellen technischen sowie marktseitigen Realitäten. Zu wann soll das GModG wirksam werden? Das Inkrafttreten ist derzeit für den 1. November 2026 vorgesehen; ursprünglich war der 1. Juli 2026 geplant. Es stehen unter anderem noch Anhörungen für die Bundesländer und Verbände aus. Bundestag und Bundesrat müssen ebenfalls noch zustimmen. Bestehen Risiken für Verbraucher:innen aus dem GModG? Ein zentrales Risiko besteht darin, dass das Gesetz den Eindruck vermittelt, fossile Heizungen könnten langfristig ohne größere Folgen weiter genutzt werden. Tatsächlich ist jedoch mit steigenden Kosten zu rechnen – etwa durch höhere CO2-Preise, zunehmende Netzentgelte bei sinkender Heizen im Umbruch Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz im Fokus Foto: privat 34 Energiesparen
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