BWI-Experten In den letzten Jahrzehnten ist das Bauen in Deutschland durch eine unüberschaubare Fülle an technischen Normen, Vorschriften und den sogenannten anerkannten Regeln der Technik extrem komplex und teuer geworden. Oft werden Standards wie aufwändige Schallschutzvorgaben angewandt, dreifache Fensterverglasungen oder zusätzliche Handtuchheizkörper verbaut, obwohl sie für die grundsätzliche Sicherheit oder die Wohnqualität nicht erforderlich wären. Bauen ist weiterhin teuer und verwaltungsaufwändig. Nicht zuletzt deshalb fehlt bezahlbarer Wohnraum insbesondere in Ballungsräumen. Daher hat der Gesetzgeber zur Vereinfachung das GebäudetypE-Gesetz auf den Weg gebracht. Inhalt ist ein Planungsansatz im Bauwesen, der den gezielten Verzicht auf nicht zwingend gesetzlich vorgeschriebene Komfort- und DIN-Standards ermöglicht, um Wohnraum schneller, ressourcenschonender und bis zu zehn Prozent günstiger zu errichten. Weglassen als neue Qualität Im Kern bricht der Ansatz mit der Gewohnheit, jeden denkbaren technischen Standard starr und ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf umzusetzen. Das „E“ symbolisiert dabei die Rückkehr zu einer pragmatischen und funktionellen Bauweise. Ein Gebäude muss nicht überperfekt sein, um gut und sicher zu sein. Rohbetondecken werden beispielsweise nur lasiert, anstatt sie zu verputzen oder zu verspachteln. Komplexe Heizungs- oder Lüftungssysteme lassen sich auf das Notwendigste reduzieren, individuelle Lösungen stimmen Bauleute und Planende gemeinsam ab. Was wegfällt – und was zwingend erhalten bleibt Der Gebäudetyp E bedeutet keineswegs, dass am falschen Ende gespart wird oder die Sicherheit der Bewohnenden gefährdet ist. Der Verzicht betrifft ausschließlich rein freiwillige Komfort- und Luxusstandards oder Extrawünsche. Gesetzliche Vorgaben zur Standsicherheit (Statik), zum Brandschutz, zur Gesundheit sowie zum grundlegenden Klimaschutz und zur Barrierefreiheit bleiben uneingeschränkt bestehen. Eine bewusste Abweichung von den klassischen Regeln der Technik führt bei entsprechender Vereinbarung nicht mehr automatisch dazu, dass ein Bauwerk als rechtlich mangelhaft gilt. Rechtliche Rahmenbedingungen und Ausblick Um den Ansatz in der Praxis zu etablieren, haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) Eckpunkte für spezielle Verträge vorgelegt. Zwischen fachkundigen Planern und Unternehmen sollen rechtssichere Abweichungen vom Standard ohne bürokratische Hürden möglich sein. Dabei greifen nach wie vor die klassischen Aufklärungspflichten und Schutzmechanismen des Bauvertragsrechts, um Risiken transparent zu halten. Zahlreiche erfolgreiche Pilotprojekte – vor allem im Bereich des Holz- und Genossenschaftsbaus – zeigen bereits, dass bezahlbares und einfaches Bauen realisierbar ist und eine echte Trendwende einläuten kann. Ob und wann das Gesetzesvorhaben mit welchen konkreten Inhalten dann aber umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Foto: privat Andreas Tietgen Rechtsanwalt Lister Meile 26 30161 Hannover Tel. 0511/53400451 Mobil 0172 / 184 51 49 tietgen@anwalt-hannover.eu www.anwalt-hannover.eu BAUEN LEICHT GEMACHT: DER GEBÄUDETYP E Der BWI-Rechtstipp Foto: AdobeStock/ah_fotobox 24 Wohnen
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