BWI Ausgabe 03/2026

Vor dem Kauf eines Hauses ist der Blick in den eigenen Energieausweis ein Muss. Als Bedarfsausweis gibt er Auskunft über den errechneten Energiebedarf; als Verbrauchsausweis informiert er Interessierte auf der Grundlage des Energieverbrauchs des Gebäudes. Beide enthalten weitere Angaben, insbesondere über die Heizungsart und so letztlich auch über die zu erwartenden Betriebskosten. Eigentümer:innen, die ihr Haus verkaufen, sind verpflichtet, Kaufinteressierten den Energieausweis vorzulegen. Auch wer über eine energetische Sanierung nachdenkt, findet darin relevante Informationen. Die nötige Orientierung beim Lesen des Energieausweises geben u.a. die unabhängigen Bausachverständigen aus dem Netzwerk des Verbands Privater Bauherren (VPB). Energieeffizienz von A bis G „Ab dem Jahreswechsel 2026/2027 treten neue Regeln für den Energieausweis in Kraft“, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des VPB. Damit werden Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umgesetzt. Was bedeutet das dann für Hausbesitzer:innen und Kauf- sowie Mietinteressierte? „Prinzipiell sind Energieausweise ab Ausstelldatum zehn Jahre lang gültig“, sagt Freitag. Daran werde sich auch künftig nichts änBedarfsausweis sehen sich manche Energieberater:innen das Gebäude an, andere verlassen sich auf geeignetes Bildmaterial. Dann wird daraus mit aufwändigen Modellen der theoretische Energiebedarf berechnet.“ Dafür werde ein typisches Nutzungsverhalten unterstellt. Dieser Wert ist deutlich objektiver und aussagekräftiger. Unabhängige Bausachverständige zu Rate ziehen In der Praxis werden mehr Verbrauchsausweise angefertigt, weil diese günstiger, schneller und einfacher zu erstellen sind als Bedarfsausweise. Je nach Gebäudetyp fallen zwischen 50 und 100 Euro für einen Verbrauchsausweis an, während ein Bedarfsausweis zwischen 300 und 800 Euro kosten kann. Unabhängig davon, wie viele Angaben der vorgelegte Energieausweis bereitstellt, für Hausbesitzerinnen wie Kaufinteressenten gilt: Wer unabhängige Bausachverständige wie die aus dem Netzwerk des VPB zurate zieht, erhält einen über den Energieausweis hinausgehenden Einblick in die Substanz eines Gebäudes – samt klarer Einordnung, ob beziehungsweise wo Handlungsbedarf besteht. INFORMATION www.vpb.de dern, sowohl bei den bestehenden als auch bei den neuen. Hausbesitzer:innen dürfen die Dokumente bis zum darauf vermerkten Ablaufdatum weiterverwenden, sofern in der Zwischenzeit nicht wegen baulicher Veränderungen ein neuer Energieausweis erstellt werden muss. Bestehende Energieausweise werden also sukzessive auslaufen und durch neue ersetzt. Bisher haben die Energieausweise in Deutschland noch eine Skala von A+ bis H. „Künftig zeigt eine EU-weit einheitliche Skala von A bis G die Energieeffizienz an“, so Freitag. „Darüber hinaus sollen die neuen Energieausweise mehr Informationen enthalten, etwa zu betriebsbedingten Treibhausgasemissionen – auch genauere Empfehlungen für energetische Modernisierung sind vorgesehen.“ Objektiver und aussagekräftiger Die Ausweise werden maschinenlesbar sein, ihre Varianten als Verbrauchsausweise oder Bedarfsausweise bleiben gleich. „Der Verbrauchsausweis dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des tatsächlichen Heizenergieverbrauchs von 36 zusammenhängenden Monaten, die bei Erstellung nicht länger als 18 Monate zurückliegen dürfen“, sagt Freitag. Dies sei stark abhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner:innen. „Beim Neue Regeln in Kraft Energieausweise: Was man jetzt beachten sollte Foto: Unsplash Bei Energieausweisen ändert sich einiges, neu ist etwa eine EU-weit einheitliche Skala. Aussagekräftig sind nicht alle Energieausweise im gleichen Maße. Foto: AdobeStock/gopixa 40 Energiesparen

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