BWI Ausgabe 02/2026

Expertentipp Ein Einbruch, ein Wohnungsbrand, ein Leitungswasserschaden oder Starkregen können innerhalb weniger Minuten Werte zerstören, die über viele Jahre angeschafft wurden. Viele Menschen verlassen sich dabei auf ihre Hausratversicherung. Doch im Schadenfall zeigt sich häufig, dass der Versicherungsschutz nicht mehr zur tatsächlichen Lebenssituation passt. Der häufigste Grund dafür ist eine sogenannte Unterversicherung. Von einer Unterversicherung spricht man, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Zum Hausrat gehören nahezu alle beweglichen Gegenstände eines Haushalts, beispielsweise Möbel, Kleidung, Fernseher und Computer, Fahrräder und vieles mehr. Viele Hausratversicherungen werden abgeschlossen und anschließend nicht mehr überprüft. Über Jahre oder Jahrzehnte kommen neue Möbel, moderne Unterhaltungselektronik, eine hochwertige Küche oder E-Bikes hinzu. Der Wert des Hausrats steigt kontinuierlich, die Versicherungssumme bleibt jedoch unverändert. Die 650-Euro-Regel: Früher Standard, heute oft zu wenig Viele Hausratversicherungen enthalten einen Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet: Im Schadenfall verzichtet der Versicherer auf die Prüfung, ob eine Unterversicherung vorliegt. Die Grundlage hierfür war bei vielen Versicherern lange Zeit eine einfache Berechnung: Wohnfläche × 650 Euro = Versicherungssumme Wer beispielsweise eine Wohnfläche von 100 Quadratmetern hatte, erhielt bei einer Versicherungssumme von 65.000 Euro häufig automatisch einen Unterversicherungsverzicht. Das Problem: Diese Berechnungsgrundlage stammt aus einer Zeit, in der Möbel, Küchen, Unterhaltungselektronik und Fahrräder deutlich günstiger waren als heute. Dadurch liegt der tatsächliche Hausratwert häufig deutlich über früheren Richtwerten. Viele Versicherer haben ihre Berechnungsgrundlagen deshalb auf 750 Euro, 800 Euro oder sogar 1.000 Euro pro Quadratmeter angehoben. Vorsorgeversicherung und unbegrenzte Nachversicherung Viele moderne Hausratversicherungen enthalten eine Vorsorgeversicherung von 10 bis 20 Prozent oder mehr. Diese Leistungen können sehr sinnvoll sein. Voraussetzung ist jedoch häufig, dass die Wohnfläche korrekt angegeben wurde und die Bedingungen für den Unterversicherungsverzicht erfüllt sind. Wer versehentlich eine zu geringe Wohnfläche angibt, riskiert im Schadenfall Probleme bei der Entschädigung. Daher gilt: Die Wohnfläche sollte korrekt angegeben werden! Ein weiterer wichtiger Punkt sind Wertsachen wie Schmuck, hochwertige Uhren, Kunstgegenstände usw. Viele Versicherte gehen davon aus, dass diese Gegenstände automatisch bis zur vollen Versicherungssumme abgesichert sind. Tatsächlich enthalten viele Hausratverträge hierfür besondere Entschädigungsgrenzen. Deshalb sollten Wertsachen regelmäßig bewertet und mit den Vertragsbedingungen abgeglichen werden. INFORMATION M&P Langenhagen Versicherungsmakler GmbH Ein Unternehmen der MARTENS & PRAHL Gruppe Walsroder Straße 152 30853 Langenhagen Tel. 0511/96648-0 www.mp-langenhagen.de Peter Busche Geschäftsführer der Makleragentur M&P in Langenhagen So wirkt sich eine Unterversicherung aus Ein Beispiel aus der Praxis: Versicherungssumme: 75.000 Euro Vorsorgeversicherung: 20 Prozent Tatsächlicher Hausratwert: 150.000 Euro Schadenhöhe: 30.000 Euro Die Vorsorgeversicherung erhöht die verfügbare Versicherungssumme auf 90.000 Euro Die Entschädigung berechnet sich wie folgt: 90.000 ÷ 150.000 × 30.000 Euro = 18.000 Euro Ein Schaden von 30.000 Euro wird lediglich mit 18.000 Euro entschädigt. 12.000 Euro muss der Versicherte selbst tragen. Eine Vorsorgeversicherung hilft zwar, eine Unterversicherung abzumildern, ersetzt jedoch keine ausreichend hohe Versicherungssumme. HAUSRATVERSICHERUNG AUF DEM PRÜFSTAND Warum ein Versicherungs-Check heute wichtiger ist denn je Foto: privat 28 Wohnen

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