BWI Ausgabe 02/2026

Kontakt Bernd Weise Rechtsanwalt und Notar (Amtssitz Garbsen) Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht Fachanwalt für Vergaberecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwaltskanzlei und Amtssitz als Notar: Osteriede 6 | 30827 Garbsen Telefon: 05131 47531-0 Rechtsanwaltskanzlei: Osterstraße 27 | 30159 Hannover Telefon: 0511 / 850 33 88 www.weise-anwaelte.de www. weise-notare.de voreilige Unterschrift kann den Bauherren ansonsten teuer zu stehen kommen. Die Aufforderung zur Mangelbeseitigung muss eindeutig formuliert und mit Frist versehen sein. Wichtig ist der Nachweis, dass das Schreiben beim Unternehmen eingegangen ist. Am sichersten ist eine persönliche Übergabe gegen eine Empfangsbestätigung. Auch E-Mails mit Bestätigung oder Einschreiben mit Rückschein sind möglich, aber weniger zuverlässig. Ohne Zustellnachweis droht der Verlust der Ansprüche. „Zeigt der Bauträger keine Reaktion, folgt eine Nachfrist. Sie darf kürzer sein als die erste, muss aber angemessen sein. Wie lang sie sein sollte, hängt vom Einzelfall ab“, betont Weise. Im Zweifel hilft der Rat eines Sachverständigen. Eine zu kurz gesetzte Frist verlängert sich automatisch auf das notwendige Maß, dennoch ist eine realistische Fristsetzung immer besser. Wenn der Bau nicht fertig wird Verstreicht auch die Nachfrist ohne Erfolg, kann der Bauherr selbst aktiv werden. Er darf die Mängel im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Bauunternehmens beseitigen lassen. Diese Kosten kann er als Schadenersatz geltend machen. Allerdings trägt nun der Bauherr die Beweislast: Er muss nachweisen, dass die Mängel weiterhin bestanden, dass die Arbeiten notwendig und dass die Kosten angemessen waren. Zur Beweissicherung bietet sich entweder ein Privatgutachten an – meist schneller und günstiger – oder ein gerichtliches Beweisverfahren, das für beide Seiten verbindlich ist. Welche Variante die bessere ist, hängt vom Einzelfall ab. „Bauherren können außerdem einen Kostenvorschuss vom Bauträger verlangen, um die Arbeiten bezahlen zu können, ohne in Vorleistung zu gehen. Oft muss dieser Vorschuss eingeklagt werden. Die Aussicht aber für den Bauherren, dafür finanziell nicht in Vorleistung gehen zu müssen, lohnt den Aufwand“, rät der Fachanwalt. Das Wichtigste zum Schluss Bauen ist komplex, und Fehler passieren fast immer. Wer jedoch Verträge sorgfältig gestaltet, Mängel dokumentiert und rechtzeitig handelt, behält die Kontrolle über das Bauprojekt. „Der wichtigste Rat: Nicht warten, sondern handeln – mit klaren Worten, klaren Fristen und klarem Blick für die eigenen Rechte!“, bringt es Rechtsexperte Weise auf den Punkt. Foto: iStock/Epiximages Foto: privat sommer 2026 27

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